FINANZFOKUS

FAQ
Häufig gestellte Fragen
- 01
Diese Art von Einkommen zählt zu den „Einkünften aus sonstigen Leistungen“ und ist bis 256 Euro innerhalb eines Kalenderjahres steuerfrei. Der generelle Steuergrundfreibetrag beträgt 12.096 € (2025). Das bedeutet, Sie müssen die Prämie erst versteuern, wenn Sie mehr als 12.096 € im Kalenderjahr verdienen und mehr als 256 € Einkünfte aus sonstigen Leistungen erhalten haben. Paragraf 22 EstG: „Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2 Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.[…].“https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- 02
Diese Frage hängt nicht von der Höhe oder Anzahl der Prämien ab, sondern ob sie die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Prämienaktionen erfüllen. Solange Sie also die AGBs und Prämienbedingungen rechtmäßig erfüllen, können Sie weiter Prämien beanspruchen. Prämien sollten nie im Fokus einer Kontoeröffnung stehen und mehr als Add-on zu einer bereits geplanten Eröffnung angesehen werden.